Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Matthias von Saal
MVS-AUDIO
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und Matthias von Saal MVS-AUDIO (im nachfolgenden MVS-AUDIO genannt) abgeschlossen wird. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese als angenommen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von MVS-AUDIO nicht anerkannt, sofern MVS-AUDIO diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Durch die Erteilung von Aufträgen erkennt der Kunde diese Bedingungen an, auch wenn seine AGB diesen Bedingungen entgegenstehen sollten.
2. Angebote
Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung, spätestens mit Ausführung der Leistung rechtskräftig.
Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen oder vergleichbare Unterlagen dürfen ohne Zustimmung von MVS-AUDIO vom Besteller weder vervielfältigt, geändert, dauerhaft gespeichert, noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Die Lieferzeit ist nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung von uns schriftlich festgehalten worden ist.
3. Vertragsabschluss / Termine
Die Vereinbarung der verbindlichen Leistungszeit muss rechtzeitig erfolgen. Der Zeitplan zur Umsetzung des Auftrags erfolgt nach Absprache der Vertragspartner und wird entsprechend als solcher dokumentiert. Diese Zeitpläne werden Bestandteil dieses Vertrages.
Sofern MVS-AUDIO mehr als 7 Tage in Lieferverzug geraten sollte, muss der Kunde eine Nachfrist von mindestens 7 Tagen setzen.
Bei Änderungswünschen muss das abgeänderte Angebot von MVS-AUDIO vom Kunden schriftlich angenommen werden. Während laufender Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Leistungen werden diese planmäßig weitergeführt, sofern nicht schriftlich anders dargelegt.
4. Leistungserbringung
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen/Waren von MVS-AUDIO zu prüfen und Mängel unverzüglich, spätestens aber 5 Tage nach Erhalt der Leistungen/Waren schriftlich bekannt zu geben. Die Mängelansprüche beschränken sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist und nach mindestens zwei Nachbesserungsversuchen fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Ist eine
Nachbesserung nachträglich nicht möglich und ist diese von MVS-AUDIO nicht zu vertreten, kann der Kunde nur die Herabsetzung der Vergütung verlangen.
5. Lieferzeit/ Verzug
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Störungen im Geschäftsbetrieb von MVS-AUDIO, die von MVS-AUDIO nicht zu vertreten sind, verlängern die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer dieser Störung. Von MVS-AUDIO nicht zu vertretende Störungen sind beispielsweise (technische) Störungen im Geschäftsbetrieb aufgrund von Krieg, inneren Unruhen, Streik oder sonstigen Arbeitskampfmaßnahmen, Mangel an Betriebsmittel, von uns nicht verursachte Betriebsstörungen bei unseren Lieferanten etc. sofern diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbar waren. MVS-AUDIO ist verpflichtet, den Kunden über das Eintreten eines der vorgenannten Umstände zu informieren. Der Kunde hat in den vorgenannten Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Zinszahlung.
6. Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben in Euro pro Stück/Einheit ab Firmensitz Nessetal.
Es gelten unsere zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Druckfehler, Irrtümer und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung per Vorkasse / Barzahlung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung in für uns verlust- /
spesenfreier Weise zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug des Mieters sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen und/oder Schadenersatz zu fordern. Die Verzugszinsen werden bei Verbrauchern in Höhe von 5%, bei Unternehmern in Höhe 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.
Mehraufwendungen, die bedingt durch unrichtige Angaben des Kunden, nicht termingerechter Freigaben des Kunden oder nicht termin- oder fachgerechter Vorleistungen des Kunden bzw. von ihm beauftragter Dritter sowie durch Änderungswünsche seitens des Kunden nach erfolgter Freigabe bzw. Teilabnahme entstehen, werden dem Kunden von MVS-AUDIO in Rechnung gestellt.
Rechnungsbeträge sind, soweit nichts Anderes vereinbart worden ist, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig.
7. Reisekosten
Reisekosten, die MVS-AUDIO im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages entstehen, sind vom Kunden, wie in der Auftragsbestätigung aufgezeigt, zu erstatten.
8. Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Fax, e-Mail) abgeben. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Sie stimmen ausdrücklich zu, dass MVS-AUDIO vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen soll. Ihnen ist bekannt, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung durch MVS-AUDIO Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Der Widerruf ist zu richten an:
Matthias von Saal
MVS-AUDIO
Pfullendorf 42
99869 Nessetal
Mobil: 0049-173-5870302
Email: [email protected]
9. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen, Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht, oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit Ersatz leisten.
10. Schadensersatz
Erfolgt der Widerruf innerhalb von:
• • 7 Tage vor der Veranstaltung, dann fallen 35% der vereinbarten Kosten als Entschädigung an.
• • 4 Tagen vor der Veranstaltung, dann fallen 50% der vereinbarten Kosten als Entschädigung an.
• • 2 Tag vor der Veranstaltung, dann fallen 100% der vereinbarten Kosten als Entschädigung an.
11. Vermietbedingungen
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und für den aufgeführten Zeitraum. Alle Geräte befinden sich in technisch und äußerlich einwandfreiem, funktionsfähigem Zustand. Sie werden in dem gleichen Zustand zurückerwartet. Anfallende Kosten für Reinigung und Beseitigung äußerlicher Schäden werden gesondert berechnet. Technische Ausfälle, sofern diese durch MVS-AUDIO unabsehbar sind, liegen im Bereich des Möglichen und sind kein Grund zur Mietminderung. Weitergehende Ansprüche, durch den Ausfall eines Gerätes verursacht, sind ausgeschlossen.
Sofern durch den Mieter, eine an der Veranstaltung teilnehmende Person oder durch Dritte Verlust oder Beschädigung an der gemieteten Anlage entsteht, so gehen die Kosten hierfür voll zu Lasten des Mieters.
Alle Geräte von MVS-AUDIO sind für den Verleih über Matthias von Saal versichert. Wir berechnen diesen Mehraufwand mit einer Versicherungsprämie von 5% der Netto-Miete. Alle angemieteten Geräte sind von dieser Versicherung zu jeder Zeit ausgenommen.
Der Versicherungsschutz tritt lediglich in Kraft, sofern die Versicherungsprämie von 5% der Netto-Miete tatsächlich verrechnet wird.
Mit der Unterschrift des Mietvertrags erkennt der Mieter diese allgemeinen Mietbedingungen und unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtsgültig an.
12. Überlassung an Dritte und Auslandsnutzung.
Der Mieter darf die Mietsache nur mit Einverständnis von MVS-AUDIO Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlassen oder ins Ausland verbringen.
13. Entschädigung bei verspäteter Rückgabe
Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann MVS-AUDIO für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Das Recht von MVS-AUDIO, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
14. Pflichten des Mieters
Der Mieter hat die Mietsache schonend zu behandeln. Eventuelle Hinweise von MVS-AUDIO in Bezug auf die Mietsache sind vom Mieter zu beachten. Die Mietsache darf nur von Fachpersonal aufgebaut und bedient werden.
Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel der gemieteten Sache, so hat der Mieter unverzüglich MVS-AUDIO hiervon in Kenntnis zu setzen.
15. Geeigneter Aufbauort
MVS-AUDIO ist nicht verpflichtet, den Aufbauort vor Durchführung des Vertrages auf seine Eignung zu überprüfen. Verzögert sich der Aufbau durch nicht von MVS-AUDIO zu vertretende Umstände, so hat der Besteller die dadurch entstandenen Mehrkosten (z.B. Wartezeiten, zusätzliche Personalkosten, etc.) zu tragen.
16. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung der Mietsache (insbesondere Feuer- und Wasserschäden, Transportschäden, Schädigung der Mietsache während der Benutzung und Abhandenkommen der Mietsache), auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Haftungszeitraum ist der Zeitpunkt der Übergabe der Mietsache bis zur Rückgabe der Mietsache.
Bei Verlust der Mietsache hat der Mieter den Neuwert zu ersetzen, bei Beschädigung der Mietsache hat der Mieter den Neuwert zu ersetzen, wenn eine Reparatur unmöglich oder unwirtschaftlich wäre.
Der Kunde haftet gesamtschuldnerisch gegenüber MVS-AUDIO für alle fremden Teilnehmer des Auftrags.
17. Haftung von MVS-AUDIO
Für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit), die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von MVS-AUDIO, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet
MVS-AUDIO unbegrenzt.
Für Sach- und Vermögensschäden, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von MVS-AUDIO, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet MVS-AUDIO begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch begrenzt auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von MVS-AUDIO. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Positionen des Kunden schützen, also solche, die ihm der Vertrag gerade zu gewähren hat, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
18. Gewährleistung
MVS-AUDIO leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Anderes bestimmt wird.
Die verschuldensunabhängige Haftung von MVS-AUDIO für anfängliche Mängel der Mietsache bei Vertragsschluss wird ausgeschlossen. MVS-AUDIO haftet für anfängliche Mängel der Mietsache bei Vertragsschluss nur, wenn MVS-AUDIO den Mangel zu vertreten hatte oder den Mangel kannte. Der Mieter trägt in diesem Fall die Beweislast, dass MVS-AUDIO diesen anfänglichen Mangel zu vertreten hatte bzw. dass MVS-AUDIO dieser anfängliche Mangel bei Abschluss des Mietvertrages bekannt gewesen ist.
Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Änderungen an den Leistungen oder Reparaturen an den gelieferten Waren ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung seitens MVS-AUDIO durch den Kunden vorgenommen wurden.
19. Urheberrecht / Haftung
Der Kunde versichert, dass seine Aufnahme und spätere Veröffentlichung keine Urheber-und Nutzungsrechte Dritter verletzt. Für etwaige Verletzungen von Urheber- und Nutzungsrechten Dritter haftet allein der Kunde.
Bei zerstörtem Datenmaterial haftet MVS-AUDIO ausschließlich für die erbrachte Arbeitszeit mit bzw. für dieses Material. Dies gilt unabhängig davon, ob die Zerstörung durch sein eigenes Verschulden eingetreten ist. Weitere Schadenersatzansprüche - insbesondere bei Verlust eventueller fremder Daten - bestehen nicht.
MVS-AUDIO haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder der Gestaltung der von ihr im Rahmen des Vertrages geplanten und/oder realisierten Medien.
20. Subunternehmer
Es ist MVS-AUDIO gestattet, Subunternehmer mit Teilen oder der gesamten Leistungserbringung zu beauftragen.
21. Bedingungen für die Verwendung von Beschallungsanlagen
Die Regelungen der DIN 15750 und DIN 15905-05 sind zusätzlicher Vertragsbestandteil. Die von MVS-AUDIO gestellten bzw. benutzten Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15905-05 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren. Wenn der Kunde nicht Veranstalter ist, verpflichtet er sich hiermit, den Veranstalter hierüber zu informieren. MVS-AUDIO bietet dem Veranstalter bzw. Kunden an diese selbst durchzuführen.
22. Datenschutz
Kundendaten werden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert.Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig alle Informationen, insbesondere inhaltliche, technische und wirtschaftliche Informationen sowie Absichten, Erfahrungen, Erkenntnisse, Konstruktionen und Unterlagen, die sie im Rahmen der Vertragsabwicklung erhalten, vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen, vor dem Zugriff Dritter zu schützen, nur für Zwecke im Rahmen des Vorhabens zu verwenden und nur an solche Mitarbeiter oder Dritte weiterzugeben, die zur Einhaltung der Vertraulichkeit verpflichtet sind, solange zwischen den Vertragspartnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
Die Geheimhaltung gilt auch nach Abwicklung des Vertrages.
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
23. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.